Allgemeine Geschäftsbedingungen

der K2W Lights UG (haftungsbeschränkt) Co. KG

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen des Unternehmens

K2W Lights UG (haftungsbeschränkt) Co. KG
Göschwitzer Str. 22
07745 Jena
Tel. +49 (0) 3641 / 9283044
Fax. +49 (0) 3641 / 9283046
mail@K2WLights.de
- nachstehend Anbieter genannt -

gegenüber seinen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen.

2. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt der Anbieter nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

2. Sofern die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann der Anbieter diese innerhalb von 3 Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Anbieter erteilt dazu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung und/oder die Informationen sind gemeinhin bekannt.

§ 4 Bestell- und Zahlungsbedingungen

1. Es gibt keine Mindestbestellmenge.

2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab D-07745 Jena ausschließlich Verpackung. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Nach dem Eingang der Bestellung erhält der Kunde innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail oder Post eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist.

5. Der gesamte Kaufpreis incl. aller Nebenkosten ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch Überweisung an den Anbieter zu zahlen (Vorauskasse).

6. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Lieferung

1. Der Versand der bestellten Waren durch den Anbieter erfolgt nach Eingang des Kaufpreises incl. aller Nebenkosten. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Der Anbieter behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

§ 6 Lieferzeiten

1. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von dem Anbieter verbindlich zugesagt wurde.

2. Der Beginn der von dem Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

3. Ware, die am Lager ist, versendet der Anbieter innerhalb von 3 Werktagen nach Geldeingang. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von dem Anbieter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

4. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 6 Abs. 3 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers und/oder Zulieferers, so können sowohl der Anbieter als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Weiterführende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Anbieter berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und/oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 7 Rücktritt und Rückgaberecht

1. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten für den Rücktritt und die Rückgabe die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Nachfolgende Absätze § 7 Abs. 2 bis § 7 Abs. 5 beziehen sich ausschließlich auf private Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit bis zur Auslieferung seiner Bestellungen vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Die Stornierung kann per Post, E-Mail oder Telefon erfolgen an:

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Bereits vom Kunden erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

3. Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde die bestellte Ware auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt durch Rücksendung der Ware wieder zurückgeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht hier jedoch nicht.

4. Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle, außer bei berechtigten Reklamationen, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von dem Kunden. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an.

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5. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann der Anbieter Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

6. Produkte die Audio- und Videoaufzeichnungen enthalten sowie Software können nur im versiegelten Zustand, Hardware, der versiegelte Software beiliegt, kann nur mit versiegelter Software zurückgesendet werden. Bei geöffneten Produkten besteht, außer bei berechtigten Reklamationen, kein Rücktritts- und /oder Rückgaberecht.

7. Ein Rücktritts- und/oder Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 8 Rückerstattungen

1. Im Fall von Rückerstattungen ist aus abrechnungstechnischen Gründen eine Auszahlung nur in Form einer Überweisung möglich.

§ 9 Gefahrenübergang

1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters. Im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, besteht der Eigentumsvorbehalt auch darüber hinaus auf alle Waren aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen.

2. Der Anbieter ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Anbieter in Höhe des mit ihm vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unab-hängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Anbieter verwahrt.

6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von dem Anbieter unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gewährleistung

1. Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von dem Anbieter in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar.

2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde privater Verbraucher ist, hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

3. Der Anbieter ist bei rechtzeitiger Meldung gem. § 12 - nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an den Anbieter schickt. Bei Vorliegen eines Mangels ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die entstandenen Porto- und Versandkosten zu ersetzen.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung sowie auf Schäden die in Folge von unsachgemäßer und/oder zweckentfremdeter Nutzung/Behandlung entstehen. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware in irgendeiner Art und Weise verändert hat.

§ 12 Meldung von Mängeln, Transportschäden und Fehlmengen

1. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist der Anbieter sofort schriftlich (auch per E-Mail) zu benachrichtigen. Die Nachweispflicht obliegt dem Kunden. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an den Anbieter, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB).

2. Äußerlich erkennbare Transportschäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

3. Bei äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware.

4. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

§ 13 Haftungsbeschränkung

1. Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber dem Anbieter nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten, sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

§ 14 Datenspeicherung

1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt ausdrücklich darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für beide Seiten der Sitz des Anbieters.

2. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 16 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder künftig darin aufgenommene Klauseln oder Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden und/oder ihre Rechtswirksamkeit bzw. Durchführbarkeit infolge einer Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung verlieren, so berührt das die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel oder Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben und soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben, wirtschaftlich sinnvoll ist und/oder dem Sinn der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel oder Bestimmung möglichst nahe kommt. In entsprechender Weise werden etwaige Vertragslücken geschlossen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

§ 17 Besondere Vereinbarungen

1. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

2. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.